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   VGH Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 13 S 1818/93   

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VGH Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 13 S 1818/93 (https://dejure.org/1994,4712)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22.03.1994 - 13 S 1818/93 (https://dejure.org/1994,4712)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 22. März 1994 - 13 S 1818/93 (https://dejure.org/1994,4712)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erleichterte Einbürgerung nach AuslG 1990 § 86 Abs 3 iVm § 85 Abs 2 S 2; Ausschlußgrund der Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 316 (Ls.)
  • VBlBW 1994, 321
  • DVBl 1994, 943
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.01.1994 - 13 S 2162/91

    Verweigerung der Einbürgerung eines Ausländers, der sich zu einer gewaltbereiten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 13 S 1818/93
    Zur "Sicherheitsklausel" des § 86 Abs. 3 iVm § 85 Abs. 2 S 2 und § 46 Nr. 1 AuslG (AuslG 1990) (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, zuletzt Urteil vom 19.1.1994 - 13 S 2162/91 -).

    Die Anwesenheit möglicher ausländischer Helfer terroristischer Gewalttäter beeinträchtigt deshalb die Fähigkeit des Staates, sich nach innen und außen gegen Angriffe und Störungen zur Wehr zu setzen und damit seine Sicherheit (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 11.11.1980, NJW 1981, 1915; Urt. v. 17.4.1981, BVerwGE 62, 36/38; Urt. v. 6.12.1983, Buchholz 402.24 § 10 AuslG a.F. Nr. 101; Urt. des erkennenden Senats v. 19.1.1994 - 13 S 2162/91 - Kanein/Renner, AuslR, 6. Aufl., 1993, § 46 AuslG RdNr. 4).

    Ein solcher Schluß kann namentlich dann gerechtfertigt sein, wenn der Ausländer sich mit den Zielen der von ihm unterstützten terroristischen Organisation identifiziert hat und für solche Hilfeleistungen geeignet ist (zur Rechtsprechung des BVerwG vor allem Urteil vom 17.3.1981, BVerwGE 62, 36; weitere Nachweise bei Meyer, NVwZ 1984, 13; vgl. auch das bereits genannte Senatsurteil vom 19.1.1994, a.a.O., m.w.N.).

    Das gilt insbesondere für die PFLP (vgl. den "Vermerk" des Beklagten vom 6.7.1989, Blatt 53 der Akten 13 S 1532/89 sowie den Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg 1991, 99 f. und 1992, 92; Senatsurteil vom 19.1.1994, a.a.O.).

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 13 S 1818/93
    Diese Regelung widerspricht nicht dem Grundsatz der "streitbaren Demokratie", welcher auf der Zusammenschau mehrer Normen des Grundgesetzes (insbesondere Art. 9 Abs. 2, 18 Abs. 4, 21 Abs. 2 und 28 Abs. 3) beruht und aus dem hergeleitet wird, daß das Grundgesetz die neukonstituierte Demokratie nicht ungeschützt ihren Feinden ausliefern will (ständige Rechtsprechung des BVerfG, z.B. Beschlüsse vom 18.2.1970, BVerfGE 28, 36/48 und 28, 51/55; Urteil vom 15.2.1970, BVerfGE 30, 1/19 ff.; Beschlüsse vom 22.5.1975, BVerfGE 39, 334/349 und vom 18.3.1983, BVerfGE 63, 266/308 ff. mit abweichender Meinung von Simon; Beschluß vom 15.6.1989, BVerfGE 80, 244/253 ff.).

    Denn der Gesetzgeber hat in jedem Fall abzuwägen, wie er das Spannungsverhältnis zwischen den jeweiligen widerstrebenden Interessen - hier: Schutz der Demokratie vor ihren Feinden und Bedürfnis einer möglichst weitgehenden Integration von Ausländern mit langem Inlandsaufenthalt - löst; dabei steht ihm ein weites Ermessen zu (BVerfG, Beschluß vom 8.3.1983, BVerfGE 63, 266/288).

  • BVerwG, 17.03.1981 - 1 C 74.76

    Abwehr terroristischer Anschläge - Ausweisung - Wahrscheinlichkeit eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 13 S 1818/93
    Die Anwesenheit möglicher ausländischer Helfer terroristischer Gewalttäter beeinträchtigt deshalb die Fähigkeit des Staates, sich nach innen und außen gegen Angriffe und Störungen zur Wehr zu setzen und damit seine Sicherheit (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 11.11.1980, NJW 1981, 1915; Urt. v. 17.4.1981, BVerwGE 62, 36/38; Urt. v. 6.12.1983, Buchholz 402.24 § 10 AuslG a.F. Nr. 101; Urt. des erkennenden Senats v. 19.1.1994 - 13 S 2162/91 - Kanein/Renner, AuslR, 6. Aufl., 1993, § 46 AuslG RdNr. 4).

    Ein solcher Schluß kann namentlich dann gerechtfertigt sein, wenn der Ausländer sich mit den Zielen der von ihm unterstützten terroristischen Organisation identifiziert hat und für solche Hilfeleistungen geeignet ist (zur Rechtsprechung des BVerwG vor allem Urteil vom 17.3.1981, BVerwGE 62, 36; weitere Nachweise bei Meyer, NVwZ 1984, 13; vgl. auch das bereits genannte Senatsurteil vom 19.1.1994, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 21.06.1993 - 1 B 62.92

    Aktenvorlage - Nachteil - Verfassungsschutzakten - Glaubhaftmachung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 13 S 1818/93
    Diese Entscheidung ist vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 21.6.1993 - 1 B 62.92 - bestätigt worden.

    Daß diese Voraussetzungen in den genannten Erklärungen der Staatssekretäre des Innenministeriums nicht glaubhaft gemacht wurden, steht durch den vom Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß vom 21.6.1993 - 1 B 62.92 - bestätigten Senatsbeschluß vom 10.12.1991 - 13 S 1532/89 - für alle Beteiligten rechtskräftig und für den Senat bindend fest (zur materiellen Rechtskraft von Beschlüssen nach § 99 Abs. 2 VwGO: BVerwG, Beschluß vom 26.1.1968, BVerwGE 29, 72; Redeker/von Oertzen, VwGO, 8. Aufl., § 122 RdNr. 6).

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 13 S 1818/93
    Diese Regelung widerspricht nicht dem Grundsatz der "streitbaren Demokratie", welcher auf der Zusammenschau mehrer Normen des Grundgesetzes (insbesondere Art. 9 Abs. 2, 18 Abs. 4, 21 Abs. 2 und 28 Abs. 3) beruht und aus dem hergeleitet wird, daß das Grundgesetz die neukonstituierte Demokratie nicht ungeschützt ihren Feinden ausliefern will (ständige Rechtsprechung des BVerfG, z.B. Beschlüsse vom 18.2.1970, BVerfGE 28, 36/48 und 28, 51/55; Urteil vom 15.2.1970, BVerfGE 30, 1/19 ff.; Beschlüsse vom 22.5.1975, BVerfGE 39, 334/349 und vom 18.3.1983, BVerfGE 63, 266/308 ff. mit abweichender Meinung von Simon; Beschluß vom 15.6.1989, BVerfGE 80, 244/253 ff.).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 13 S 1818/93
    Diese Regelung widerspricht nicht dem Grundsatz der "streitbaren Demokratie", welcher auf der Zusammenschau mehrer Normen des Grundgesetzes (insbesondere Art. 9 Abs. 2, 18 Abs. 4, 21 Abs. 2 und 28 Abs. 3) beruht und aus dem hergeleitet wird, daß das Grundgesetz die neukonstituierte Demokratie nicht ungeschützt ihren Feinden ausliefern will (ständige Rechtsprechung des BVerfG, z.B. Beschlüsse vom 18.2.1970, BVerfGE 28, 36/48 und 28, 51/55; Urteil vom 15.2.1970, BVerfGE 30, 1/19 ff.; Beschlüsse vom 22.5.1975, BVerfGE 39, 334/349 und vom 18.3.1983, BVerfGE 63, 266/308 ff. mit abweichender Meinung von Simon; Beschluß vom 15.6.1989, BVerfGE 80, 244/253 ff.).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 13 S 1818/93
    Diese Regelung widerspricht nicht dem Grundsatz der "streitbaren Demokratie", welcher auf der Zusammenschau mehrer Normen des Grundgesetzes (insbesondere Art. 9 Abs. 2, 18 Abs. 4, 21 Abs. 2 und 28 Abs. 3) beruht und aus dem hergeleitet wird, daß das Grundgesetz die neukonstituierte Demokratie nicht ungeschützt ihren Feinden ausliefern will (ständige Rechtsprechung des BVerfG, z.B. Beschlüsse vom 18.2.1970, BVerfGE 28, 36/48 und 28, 51/55; Urteil vom 15.2.1970, BVerfGE 30, 1/19 ff.; Beschlüsse vom 22.5.1975, BVerfGE 39, 334/349 und vom 18.3.1983, BVerfGE 63, 266/308 ff. mit abweichender Meinung von Simon; Beschluß vom 15.6.1989, BVerfGE 80, 244/253 ff.).
  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 13 S 1818/93
    Diese Regelung widerspricht nicht dem Grundsatz der "streitbaren Demokratie", welcher auf der Zusammenschau mehrer Normen des Grundgesetzes (insbesondere Art. 9 Abs. 2, 18 Abs. 4, 21 Abs. 2 und 28 Abs. 3) beruht und aus dem hergeleitet wird, daß das Grundgesetz die neukonstituierte Demokratie nicht ungeschützt ihren Feinden ausliefern will (ständige Rechtsprechung des BVerfG, z.B. Beschlüsse vom 18.2.1970, BVerfGE 28, 36/48 und 28, 51/55; Urteil vom 15.2.1970, BVerfGE 30, 1/19 ff.; Beschlüsse vom 22.5.1975, BVerfGE 39, 334/349 und vom 18.3.1983, BVerfGE 63, 266/308 ff. mit abweichender Meinung von Simon; Beschluß vom 15.6.1989, BVerfGE 80, 244/253 ff.).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 481/68

    Flugblätter

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 13 S 1818/93
    Diese Regelung widerspricht nicht dem Grundsatz der "streitbaren Demokratie", welcher auf der Zusammenschau mehrer Normen des Grundgesetzes (insbesondere Art. 9 Abs. 2, 18 Abs. 4, 21 Abs. 2 und 28 Abs. 3) beruht und aus dem hergeleitet wird, daß das Grundgesetz die neukonstituierte Demokratie nicht ungeschützt ihren Feinden ausliefern will (ständige Rechtsprechung des BVerfG, z.B. Beschlüsse vom 18.2.1970, BVerfGE 28, 36/48 und 28, 51/55; Urteil vom 15.2.1970, BVerfGE 30, 1/19 ff.; Beschlüsse vom 22.5.1975, BVerfGE 39, 334/349 und vom 18.3.1983, BVerfGE 63, 266/308 ff. mit abweichender Meinung von Simon; Beschluß vom 15.6.1989, BVerfGE 80, 244/253 ff.).
  • BVerwG, 26.01.1968 - VII B 75.67
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 13 S 1818/93
    Daß diese Voraussetzungen in den genannten Erklärungen der Staatssekretäre des Innenministeriums nicht glaubhaft gemacht wurden, steht durch den vom Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß vom 21.6.1993 - 1 B 62.92 - bestätigten Senatsbeschluß vom 10.12.1991 - 13 S 1532/89 - für alle Beteiligten rechtskräftig und für den Senat bindend fest (zur materiellen Rechtskraft von Beschlüssen nach § 99 Abs. 2 VwGO: BVerwG, Beschluß vom 26.1.1968, BVerwGE 29, 72; Redeker/von Oertzen, VwGO, 8. Aufl., § 122 RdNr. 6).
  • BVerwG, 11.11.1980 - I C 46.74

    Begriff der "Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" - Gefährdung der

  • VGH Hessen, 22.05.1995 - 12 UE 2145/94

    Versagung der Einbürgerung eines deutschverheirateten Türken trotz langjährigen

    Insbesondere widerspricht die Einräumung eines Rechtsanspruchs auf Einbürgerung nicht dem Grundsatz der streitbaren Demokratie (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, 22.03.1994 - 13 S 1818/93 -, EZAR 277 Nr. 3) und schränkt die staatliche Souveränität bei Bestimmung des Kreises der Staatsangehörigen (vgl. dazu Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 1991, Einl. E Rdnr. 1 - 3) nicht stärker als hinnehmbar ein.
  • VG Kassel, 11.12.2009 - 4 K 395/07

    Sprengstoffrechtlicher Zuverlässigkeitsbegriff

    Und soweit im Rahmen der Beweiswürdigung auch die Berechtigung zur Verweigerung der Aktenvorlage zu berücksichtigen ist (Kopp/Schenke, VwGO, 13. Aufl. 2003, § 99 Rdnr. 7; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 22.03.1994 - 13 S 1818/93 - ; BVerwG, Beschluss vom 01.02.1996 - 1-37/95 -, a. a. O., S. 135), kann diese, da ein Verfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO nicht durchgeführt worden ist, von dem Gericht nicht beurteilt werden und deshalb auch nicht zu einer anderen Beweiswürdigung führen.
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